1 Allgemeines

Sofern keine besonderen Vertragsbedingungen mit dem Kunden vereinbart wurden, erbringt die SchuhTronic IT GmbH (im Folgenden: SchuhTronic) Lieferungen, Leistungen und Dienste ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderen Geschäftsbedingungen, wie auch denen des Kunden, widersprechen wir ausdrücklich. Unsere AGBs gelten ebenso für sämtliche künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt wurden. Abweichende Regelungen und / oder Nebenabreden, insbesondere die Geschäftsbedingungen des Kunden, werden nur durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam.

2 Angebot und Vertragsabschluss

Die von uns vorgelegten Angebote sind freibleibend, soweit nicht anders vereinbart. Zum wirksamen Vertragsabschluss bedarf es der schriftlichen Auftragsbestätigung durch SchuhTronic. Werden unmittelbar Leistungen erbracht oder Rechnungen gestellt, so gelten diese als Bestätigung. Ist eine Bestellung des Auftraggebers als Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen, so können wir dies innerhalb von 4 Wochen annehmen.

3 Preise

Alle Preise ergeben sich aus der Auftragsbestätigung auf Grundlage der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen Preisliste. Die SchuhTronic kann die Preise für Ihre Leistungen jederzeit einseitig ändern. Wurden keine Preise vereinbart, so gelten die zur Zeit der Angebotsabgabe geltenden Preise. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Mehrwertsteuer.

Lizenzgebühren richten sich nach verbindlichen Vorgaben des Anbieters / Herstellers. Die Auftragsbestätigung enthält die tagesaktuelle Lizenzgebühr am Tag ihrer Erstellung. Sollte es im Zeitraum der Auftragsbestätigung zu Preiserhöhungen seitens des Anbieters / Herstellers kommen, wird diese unverändert an den Kunden übergeben. Ein Rücktritts- / Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht. Selbiges gilt auch für Preissteigerungen, die aufgrund Währungsschwankungen erfolgen.

Dienstleistungen werden, sofern keine Pauschale vereinbart wurde, nach tatsächlichem Zeit und Aufwand in 15 Minuten Einheiten abgerechnet.

Fracht, Verpackung, Versicherung und Wegekosten werden gesondert berechnet.

Unsere Preise fallen ebenfalls an, wenn gemeldete Fehler unter Beachtung der Technik nicht festgestellt werden können (vergebliche Fehlersuche), wenn Aufträge während der Durchführung zurückgezogen werden, wenn der Auftraggeber Termine schuldhaft versäumt, wenn es sich bei dem Fehler um Bedienfehler des Anwenders handelt und wenn ein Ersatzteil nicht verfügbar ist und der Aufwand der Beschaffung in keinem Verhältnis steht.

Zuschläge: Von Montag bis Freitag erheben wir einen Zuschlag in Höhe von 50% für Tätigkeiten, die außerhalb unserer Servicezeiten (07.00 Uhr – 18.00 Uhr) durchgeführt werden sollen. An Samstagen, Sonntagen und Feiertagen beträgt der Zuschlag 100%. Service-, Wartungs-, Update- und ASP-Verträge sind davon nicht betroffen.

4 Zahlungsbedingungen

Alle Zahlungen sind binnen 7 Tagen nach Rechnungszugang rein netto ohne jeglichen Abzug auf ein von SchuhTronic angegebenes Konto zu leisten, sofern keine andere Zahlungsbedingung vereinbart wurde.

Maßgebend für die rechtzeitige Zahlung ist das Datum des Geldeingangs bei SchuhTronic.

SchuhTronic ist berechtigt Wechsel oder Schecks abzulehnen. Werden Schecks oder Wechsel zahlungshalber angenommen, gilt die Scheckzahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst worden ist. Gleiches gilt für die Zahlung mit einem Wechsel, wenn nicht gleichzeitig Stundung vereinbart wurde.

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so ist die SchuhTronic berechtigt eine Vorauszahlung zu verlangen oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. SchuhTronic ist berechtigt ihre Leistungen bis zu deren Erfüllung einzustellen.

Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich auf elektronischem Weg über E-Mail. Benötigen Sie eine Rechnung auf dem Postweg, wird dafür eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Preisliste fällig.

5 Eigentumsvorbehalt

Die von SchuhTronic erbrachten Dienstleistungen, gelieferten Produkte und / oder Waren bleiben bis zur Erfüllung aller, auch künftiger Forderungen der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden als Vorbehaltsware Eigentum von SchuhTronic. Dies gilt auch, wenn die Forderung oder Teile davon in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden.

Es ist dem Kunden untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen von Dritten, ist die SchuhTronic umgehend zu informieren.

Bei schuldhaftem Zahlungsverzug durch den Auftraggeber, ist die SchuhTronic, nach Einhaltung einer angemessenen Frist, zum Rücktritt und zur Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware berechtigt. Die gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist für entstehende Kosten verantwortlich.

Der Kunde kann die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr verändern, verarbeiten oder in sonstiger Weise an seine Anforderungen anpassen. Er ist verpflichtet pfleglich und sorgsam mit der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware umzugehen.

Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt zur Sicherheit in vollem Umfang an SchuhTronic ab.

6 Lieferung und Leistung

Die von SchuhTronic genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.

Im Rahmen des Vertragsverhältnisses sind Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit zulässig, sofern nicht schriftlich ausdrücklich die Gesamtleistung / -lieferung vereinbart wurde.

Auch bei verbindlichen Terminen und Fristen sind Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (unverschuldete Betriebsstörungen, behördliche Anordnungen, keine oder verspätete Zulieferungen) von SchuhTronic nicht zu vertreten. SchuhTronic ist berechtigt die Leistung / Lieferung für die Dauer der Behinderung und im Umfang ihrer Auswirkungen hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils der Leistung / Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten.

Sofern sich SchuhTronic in Verzug befindet, hat der Kunde eine angemessene Nachfrist (mind. 4 Wochen) mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Erst nach erfolglosem Verstreichen dieser Frist ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche kann er nur geltend machen, wenn SchuhTronic den Verzug vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Bei Teilleistungs- / Teillieferungsverzug gelten die Rechte nur für die bis zu diesem Zeitpunkt nicht durchgeführten Leistungen oder Lieferungen.

Durch nachträgliche Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.

7 Schadenersatz bei Annahmeverweigerung

Befindet sich der Auftraggeber im Verzug mit der Abnahme der von ihm bestellten Waren / Leistungen, ist die SchuhTronic berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Frist, die der Auftraggeber schriftlich mitgeteilt bekommt, vom Vertrag zurückzutreten und einen pauschalen Schadenersatz von 20% des Auftragswertes zu verlangen. Der Schadenersatz kann höher ausfallen, sofern die SchuhTronic nachweist, dass die tatsächlich entstandenen Kosten höher ausgefallen sind. Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn im Falle einer Insolvenz der Insolvenzverwalter von seinem Recht, den Vertrag nicht zu erfüllen, Gebrauch macht.

8 Gewährleistung

Bei Lieferung mangelhafter Ware ist die SchuhTronic nach ihrer Wahl zunächst zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.

Nach fehlgeschlagener Nachbesserung oder erfolgloser Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist ist der Kunde berechtigt, eine Herabsetzung des Preises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

Der Kunde – soweit er Unternehmer ist – hat evtl. Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist sind jegliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.

Wird die gelieferte Ware durch den Kunden oder Dritte erweitert oder geändert, erlischt die Gewährleistung grundsätzlich. Kann der Kunde nachweisen, dass die jeweilige Änderung oder Erweiterung den Mangel nicht verursacht oder mit verursacht hat, so bleibt die Gewährleistung bestehen.

Eine Haftung der SchuhTronic für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Fehler und Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, unüblichen Betriebsbedingungen oder auf die Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel zurückzuführen sind, schließen Gewährleistungsansprüche aus.

Gewährleistungsansprüche gegen SchuhTronic stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind an Dritte nicht abtretbar.

Bei der Verwendung von Standardsoftware (Softwareprodukte, Betriebssystem), von Drittanbietern angegebene Daten, Voraussetzungen und Eigenschaften, gibt die SchuhTronic ausschließlich Herstellerangaben wieder. Die Nutzung durch den Auftraggeber erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Nutzungs- und Lizenzbedingungen des Softwareherstellers. Die SchuhTronic leistet hierfür keine Gewähr.

Stellt sich nach der Inanspruchnahme der Gewährleistung heraus, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, hat der Auftraggeber den Aufwand der Mängelfeststellung / -beseitigung zu ersetzen.

Die Gewährleistung verjährt nach 12 Monaten, sofern es sich bei den Ansprüchen nicht auf einen durch die SchuhTronic schuldhaft oder grob fahrlässig herbeigeführten Personenschaden handelt.

Es können sich Abweichungen in der Gewährleistungsfrist daher ergeben, dass Softwarehersteller länger oder kürzere Gewährleistungen anbieten.

9 Haftung

Die SchuhTronic haftet für Schäden wegen schuldhaften Verletzungen vertraglicher und außervertraglichen Pflichten, die einen Personen- / Sach-  oder Vermögensschaden zur Folge haben, im Rahmen der abgeschlossenen IT- und Betriebshaftpflichtversicherung.

Für die Wiederherstellung von Daten bei Datenverlust haftet SchuhTronic nur, wenn sie den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung – in die er von SchuhTronic ordnungsgemäß eingewiesen wurde – erfolgt ist, sodass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

Die Haftung erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige Genehmigung durch SchuhTronic, Arbeiten / Änderungen an den Leistungen oder Lieferungen von SchuhTronic vorgenommen haben, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Tätigkeiten keinen Einfluss auf den Eintritt der die Haftung auslösenden Umstände hatte.

Eine Haftung bei höherer Gewalt ist ausgeschlossen.

10 Schutzrechte

Werden von Dritten Schutzrechtsverletzungen an von SchuhTronic gelieferten Waren oder erbrachten Leistungen behauptet, so ist SchuhTronic berechtigt, die notwendigen Änderungen, den Austausch oder die Rücknahme gegen Kaufpreiserstattung durchzuführen. Der Kunde kann daraus keine weiteren vertraglichen Rechte herleiten.

11 Gerichtsstand & Erfüllungsort

Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das Amtsgericht Stuttgart.

Sofern sich aus unserer Auftragsbestätigung nichts Gegenteiliges ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

12 Anwendbares Recht

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen SchuhTronic und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

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